Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3653.) Allerhöchster Erlaß vom 190. September 1852., betreffend eine Abduderung des 
Statutes für den Wittenberger Deichverband. 
A.. Ihren Bericht vom 25. v. M. genehmige Ich, auf Grund des Gesetzes 
über das Oeichwesen vom 28. Januar 1848. #. 11. ff. und des Statutes 
für den Wittenberger Deichverband vom 7. Oktober 1850. F. 71., nach er- 
folgter Anhbrung der Betheiligten, daß die zum Wittenberger Deichverbande 
gehörige Niederung bei dem Osterberge oberhalb Pretsch ihren Anfang nehmen 
und die Deichlinie so vervollständigt werden soll, daß sie sich an den Osterberg 
anschließt, langs dem Hange um Stadt und Schloß Pretsch sich hinzieht und 
endlich über den Mühlbach mittelst eines Siels nach dem schon besiehenden 
Elbdeich hinführt, in der Linie A. B. C. D. E. a. D. c. d. c. f. g. . i. k. J. 
des beifolgenden im Archiv der Regierung in Merseburg zu deponirenden 
Situationsplans. Die Besitzer der im binzutretenden städrischen Inundations- 
gebiet belegenen Grundstücke sollen gehalten sein, für die Jahre 1852. bis 1861. 
einschließlich die jedesmal auszuschreibenden Deichkassenbeiträge verhältnißmäßig 
doppelt so hoch, vom Jahre 1862. ab aber einfach, wie jeder andere Deich- 
genosse bei Grundstücken gleicher Art, zur Deichkasse zu zahlen, wogegen für 
die zum Schlosse Pretsch gehörigen Grundstücke ein für allemal ein Pausch- 
quantum von dreitausend dreihundert Thalern vorweg zur Deichkasse gezahlt, 
daneben aber mit der Zahlung der einfachen Deichkassenbeiträge fortgefahren 
wird. Endlich soll die Königliche Waisenhaus-Direktion des Schlosses Pretsch 
berechtigt sein, den Deich um die Schloßgrundstücke herum, soweit solches nach 
allgemeinen polizeilichen Bestimmungen überhaupt zulässig ist, zu benutzen, wo- 
gegen — falls von dem Rechte Gebrauch macht — es ihre Sache ist, das 
Material zur Damm-Unterhaltung unentgeltlich zu beschaffen. 
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 19. September 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Boni 
An 
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Minister für 
die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und den Kriegemi ister als Chef 
des Direktoriums des Potsdamschen großen Milikair-Waisenhauses. 
(Nr. 3654.)
	        
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