— 687 —
(Nr. 3655.) Allerhöchster Erlaß vom 19. September 1852., betreffend die Bewilligung der
siskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer
Chaussee von Oels über Bernstadt, Namslau und Constadt nach Creutzburg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom 28. Januar d. J. den Bau einer
Chaussee von Oels uber Bernstadt, Namslau und Constadt nach Creutzburg
durch die für diesen Zweck zusammengetretene Gesellschaft genehmigt habe, ver-
leihe Ich den Unternehmern der in Rede stehenden Chaussee das Expropriations-
recht in Bezug auf die zum Bau der Chaussee erforderlichen Grundstücke und
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen. Zu-
gleich genehmige Ich, daß auf dieser Chaussee das Chausseegeld nach dem für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarife, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er-
bebung betreffenden zusätzlichen Vorschrifren, erhoben werde. Auch sollen die
dem Chansse eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chansseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. September 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3655—365556.) (Nr. 3656.)