— 688 —
(Nr. 3650.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Oktober 185., betressend die Verleihung der fiska-
lischen Vorechte 2c. für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Greifswald nach Jarmen und von Tribsees nach Richtenberg.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Greifswald nach Jarmen bis zur Peene und von Tribsees nach
Richtenberg mit einer Abzweigung nach Franzburg genehmigt habe, besiimme
Ich hierdurch, daß das Erpropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen
Grundstücke, ingleichen das Recht zur Enlnahme der Chausseebau= und Umer-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will
Ich den Kommunalständen von Neu-Vorpommern und Rügen gegen Ueber-
nahme der künfligen chausseemäßigen Uncerhaltung dieser Straßen das Recht
zur Erhebung von Chausseegeld nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erbebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
om 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Erraßt zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssonci, den 4. Oktober 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Minißteriums.
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)