Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Jährliche Daron0 uem Bleibt zur Dil- 
Schuldbetrag. Jahlungs= Ausen non ben gung des Kapi- 
. Summe. à 4 pét. tals. 
X — N## 41 NX. 5 — —. —— 
Transport.2Z„OLOCH„ CE %w 308,9728 
12tes Jahr ..... 35,268 21742,90% 7,041y 
——— 
13tes Jahr ..... 36,679192,910 6,23011. 36,678 18. 
110’Ö O 
14tes Jahr . . . .. 3814624 42910. 4,7681 
" 80,932 1 « 
15tesJahk..... 39,h722142,910. 3,2379.39,07221. 
sit-Ess- 
16tesJahk..... 41,2592142,910. 1,6509.41,25921. 
Uebechaupt.............··.- ARIEL.186,560..500,000. 
Schema. 
Posener Provinzial-Obligation 
Littr. n 
uͤber 
.......... Thaler. 
Die unterzeichnete staͤndische Kommission bekennt sich, Namens der 
Provinz · Posen, auf Grund des Beschlusses der provinzialstaͤndischen Versamm- 
lung des Großherzogthums Posen vom 7. Oktober 1851. durch diese für jeden 
Inhaber gültige Verschreibung zu einer Schuld von Thalern. Die 
Rückzahlung dieser Summe erfolgt aus einem, zu diesem Zwecke gebildeten 
Tilgungsfonds, in einer durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung sechs 
Monate nach vorhergegangener öffentlicher Kündigung gegen Rückgabe dieser 
Obligation. Bis dahin wird dieselbe jährlich mit vier Prozent verzinst, welche 
gegen die, der Obligation beigefügten Zinsscheine in halbjährlichen Terminen bei 
der Königlichen Negerangg-L#aunfkaus zu Posen, eventuell bei einem in Berlin 
zu bestimmenden Patze, gezahlt werden. Die Bekanntmachung der ausgeloosten 
O#r. 3667.) i-
	        
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