Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

(Nr. 3659.) Allerhoͤchster Erlaß vom 11. Oktober 1852., betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
zwischen Pleschen und Ostrowo. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee zwischen Pleschen und Ostrowo Seitens des Pleschener und Mdel- 
nauer Kreises genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropria= 
tionsrecht in Bezug auf die zum Bau erforderlichen Grundstücke, das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs -Materialien, nach Maaß= 
abe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf diese Straße 
Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den gedachten Kreisen das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats= 
Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld-Tarife, einschließlich der in dem- 
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 11. Oktober 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3660.) Bekanntmachung über die unterm 11. August 1852. erfolgte Bestädtigung des 
Statuts der Berlin-Präteler Chausseebau-Aktien= Gesellschaft. Vom 
28. Oktober 1852. 
D. Königs Majestät haben das Statut der Berlin-Prötzeler Chausseebau- 
Aktien-Gesellschaft mitrelst Allerhöchsien Erlasses vom 11. August d. J. zu be- 
siätigen geruhet, was nach Vorschrift des H. Z. des Gesetzes über die Aktien- 
Gesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken bekannt gemacht 
wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots- 
dam zur öffentlichen Kenntniß gelangen wird. 
Berlin, den 28. Oktober 1852. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
  
  
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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