Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 719 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Stagten. 
  
Jr. 46. — 
  
(Nr. 3669.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den zweiten Nachtrag zu den Statuten 
Wilhelmsbahn-Gesellschaft. Vom 17. November 1852. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in ihrer General-Versammlung 
vom 30. August 1852. in Ergänzung ihrer, von Uns unterm 10. Mai 1814. 
bestätigten Statuten (Gesetz-Sammlung für 18 11. Seite 128. ff.), den in der 
„anliegenden notariellen Berhandlung vom 30. August d. J. enthaltenen Sta- 
tuten-Nachtrag beschlossen hat, wollen Wir zu demselben Unsere landesherrliche 
Genehmigung hierdurch ertheilen, jedoch mit der Maaßgabe 
zu W. 2. und 3., 
daß der Zinsfuß der in Gemäßheit des unterm 19. April 1847. 
von Uns bestatigten Staturen-Nachtrags emittirten 3750 Stück Priori- 
täls-Obligarionen, soweit solche noch nicht amortisirt sind, von fünf auf 
vier Prozent herabgesetzt wird, 
und 
u F. 5. b., 
daß das Maximum der jährlich zum Reserve= und Ernenerungs-= 
Fonds zurückzulegenden Summe nach Inhalt der Bestimmungen im F. 8. 
der Statuten nicht zwei Prozent der Betriebs-Ueberschüsse, sondern zwei 
Prozent des Anlage-Kapitals beträgt. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem vorerwähnten zweiten Nachtrage 
zu den Statuten der Wilhelmsbahn-Gesellschaft durch die Geseg-Sammlucs 
bekann zu machen. 
Gegeben Sanssouci, den 17. November 1852. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
  
Jahrgang 1852. (Nr. 3009.) 98 Zwei- 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Dezember 1852.
	        
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