Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3670.) Privilegium wegen Emission von 250,000 Thalern auf den Inhaber lautender 
Prioritäts-Obligationen der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. Wom 17. No- 
vember 1862. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnuaden, Rönig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von Seiten der unterm 10. Mai 1844. von Uns besiatigten 
Wilhelmsbahn-Gesellschaft auf Grund der in der General-Versammlung vom 
10. Mai und 30. Augusi 1852. gefaßten Beschlüsse darauf angetragen worden 
ist, derselben zur Vermehrung ihrer Betriebsmittel, zur Hersiellung noch meh- 
rerer Gebaude, eines elektromagnetischen Telegraphen, sowie einiger anderer, 
durch den jetzigen Umfang des Betriebes erforderlich gewordener Anlagen, die 
Aufnahme eines Darlehns von zweihundert fünfzig kausend Thalern gegen Aus- 
siellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritärs= 
Obligationen zu gestatten, so wollen Wir in Berucksichtigung der Gemeinnützig- 
keit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
durch gegenwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter 
nachstehenden Bedingungen genehmigen: 
S. 1. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen werden in Apoints zu Einhun- 
dert Thalern nach dem sul /. beigefügten Schema auf weißem Papier mil schwar- 
zem Oruck, und zwar an die auf 100 Rthlr. lautenden alteren Priorikäls= 
Obligationen der Wilhelmsbahn anschließend, in laufenden Nummern von 
Nr. 1251 bis 3750 stempelfrei ausgefertigt. 
Jeder Obligation werden Zinskupons auf zehn Jahre nach dem anlie- 
genden Schema B. auf weißem Papier mit schwarzem Oruck beigegeben und 
nach Ablauf dieser Frist in Perioden von zehn zu zehn Jahren in Folge be- 
sonderer Bekanntmachung erneuert. Die Prioritäts-Obligationen sowohl, als 
die Kupons, werden durch je ein Mitglied des Direktoriums und des Aus- 
schusses, sowie durch den Hauptrendanken der Gesellschaft unterzeichnet. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
8. 2. 
Die Prioritcäs-Obligationen werden jährlich mit vier Prozent verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten bostnumerando in der Zeit vom 
2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres aus der Gesell- 
schaftskasse zu Ratibor gezahlt. 
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier 
Jahren, von dem in den betreffenden Kupons bestimmten Zahlungstage ab, nicht 
geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschafr. 
K. 3.
	        
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