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(Nr. 3479.) Allerhschster Erlat vom 17. Dezember 1851., betreffend die Chausseegeld-Er-
bebung auf der Gemeinde-Chaussee von der Aachen-Krefelder Bezirks-
straße in Heinsberg über Wassenberg bis zur Aachen-Krefelder Bezirks-
straße bei Erkelenz mit einer Zweigstraße von Wassenberg zur Miederlän=
dischen Grenze, sowie die Verleihung des Expropriations-Rechts für
diese Chausseen.
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer
Gemeinde-Chaussee von der Aachen-Roermonder Bezirksstraße in Heinsberg
über Wassenberg bis zur Aachen-Krefelder Bezirksstraße bei Erkelenz mit einer
Zweigstraße von Wassenberg über Birgeln bis zur Niederländischen Grenze
bei Rothenbach genehmigt habe, will Ich den dabei betheiligten Gemeinden
Behufs der künftigen Unterhaltung der gedachten Straßen das Recht zur Er-
hebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen geltenden je-
desmaligen Chausseegeld-Tarife, ingleichen das Recht zur Expropriation der
zur Chaussee erforderlichen Grundstücke verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestummungen wegen der
Pelzeke Vergahen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Charlottenburg, den 17. Dezember 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
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