Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

— 30 — 
(AdNr. 3482.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Aachener Stadt- 
Obligationen im Betrage von zweimalhundert und siebenzig tausend 
Thalern. Vom 29. Dezember 1851. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Köoͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem der Bürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Aachen 
darauf angetragen haben, zur Regulirung des sflädtischen Schuldenwesens, ins- 
besondere zur Abbürdung der auf Grund Unseres Privilegiil vom 19. Juni 
1848. (Gesetz-Sammlung 1848. Seite 1606.) aufgenommenen slädtischen An- 
leihe von 100,000 Rehlrn. und zur Deckung außerordentlicher, durch die Aus- 
führung öffentlicher Anlagen entstandener Ausgaben eine Anleihe mittelst auf 
den Inhaber laurender und mit Zinsscheinen versehener Stadtobligationen aus- 
geben zu dürfen, so ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver= 
bindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium 
zur Ausstellung von zweimalhundert und siebenzig kausend Thelern Aachener 
Stadtobligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar 385 Stück zu 
400 Rthlr., 386 Stück zu 200 Rthlr. und 388 Stück zu 100 Rthlr., auszufertigen, 
mit vier ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Glau= 
biger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch jährliche Verloo- 
sung in den Jahren 1853. bis 1884. (inclusive) zu amortisiren sind, mit Vor- 
behalt der Rechte Oritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch 
dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine 
Gewährleistung Seitens des Staaks zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Inslegel. 
Gegeben Charlottenburg, den 29. Dezember 1851. 
(L. S.) Friedrich Wilbelm. 
v. d. Heydt. v. Weslphalen. v. Bodelschwingh.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.