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A.
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In der gegenwärtigen Obli. Bei der Zurückzahlung des
hation find die Zins-Kupons Aachener Kapitals müssen außer dieser
der ersten Serie (pro 1852. Obligation auch alle ausge-
Ks incl. 1850.) nebst Anwei- « « händigte Kupons für die noch
sung zur Empfangnahme der S t a d t o b l 9 a t don nicht derfallenen Zinsen nebst
Kupons für die folgende über der Anweisung zur Empfang-
Serie hier beigefügt. , nahme des Zins-Kupons für
Thaler Preußisch Kurank. die folgende Serie zurück.
gegeben werden.
Der unterzeichnete Bürgermeister und die mitunterzeichneten beiden Mit-
glieder des Ausschusses der Gemeindeverordneten der Stadt Aachen urkunden
und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser, in Gemäßheit des Landesherr-
lichen Privilegiums vom 1851. ausgeferligten Schuldverschreibung
· dieSummeVonLJIfxThalermdekanmpfanghiekdurchvon
dem unterzeichneten Stadt-Rentmeister bescheinigt wird, an die Stadtgemeinde
von Aachen zu fordern hat.
Die auf vier und ein halbes Prozent fesigesetzten Zinsen werden im Laufe
des Monats Dezember eines jeden Jahres von der Stadtrentei-Kasse hieselbst
gegen Rückgabe der ausgefertigten Zins-Kupons gezahlt.
Das Kapital wird, dem festgesetzten Tilgungsplane gemaͤß, aus dem
jaͤhrlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung in den Jahren 1853. bis
incl. 1884. zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers
nicht zuldssig ist. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das
Gesammtvermögen der Stadt.
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten fünf Jahren, nachdem
sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen und sollen zu
milden Zwecken verwendet werden.
Nachen, den .
Der Bürgermeister. Der Ausschuß der Der Stadt-Rentmeister.
Gemeindeverordneten.
(N.. 3462.) Plan