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(Nr. 3483.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Dezember 1851., betreffend die Bildung eines ge-
meinschaftlichen Erbentages und Deichstuhls fuͤr die Deichschauen Duͤffelt,
Rindern, Cranenburg und Zyfflich-Wyler, Behufs Ausfuͤhrung einer Deich-
anlage gegen die Ueberschwemmungen durch den Ruͤckstau aus dem Koͤ-
niglich Niederlaͤndischen Gebiete.
N die Beerbren der Deichschauen Duffelt, Rindern, Cranenburg und
Zofflich-Wayler in der Verhandlung vom 6. Juni c. sich zur Ausführung einer
gemeinschaftlichen Deichanlage gegen die Ucberschwemmungen durch den Rück-
siau aus dem Königlich Nlederländischen Gebiete geeinigt, auch das Nähere
wegen Vertheilung der Anlagekosten unter die Betheiligten festgesetzt und dem-
nächst beschlossen haben:
1) daß der für die gemeinschaftliche Aulage zu organisirende Erbentag aus
allen auf den betreffenden Spezial-Erbenkagen stimmberechtigten Beerb-
ten bestehen;
2) für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten jener vier
Deichschauen aber ein besonderer Deichstuhl eingerichtet werden soll, wel-
cher durch einen Deichgräfen, zwei Deichdeputirten und fünf Heimräthe
in der Weise zu bilden ist, daß die Wahl des Deichgräfen und der De-
putirten ganz frei bleibt, die der Heimräthe jedoch durch ihren Wohnsitz
bedingt wird, indem zwei derselben der Olichschan Düffelt und je Einer
den übrigen Deichschauen jedesmal angehören müssen; —
erkheile Jch auf Grund des F. 23. des Gesetzes über das Deichwesen vom
28. Januar 1848. diesem Beschlusse hierdurch Meine Genehmigung.
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 29. Dezember 1851.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Westphalen.
An den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten
und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Jahrgang 1857. (Nr. 3484.)