Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3483.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Dezember 1851., betreffend die Bildung eines ge- 
meinschaftlichen Erbentages und Deichstuhls fuͤr die Deichschauen Duͤffelt, 
Rindern, Cranenburg und Zyfflich-Wyler, Behufs Ausfuͤhrung einer Deich- 
anlage gegen die Ueberschwemmungen durch den Ruͤckstau aus dem Koͤ- 
niglich Niederlaͤndischen Gebiete. 
N die Beerbren der Deichschauen Duffelt, Rindern, Cranenburg und 
Zofflich-Wayler in der Verhandlung vom 6. Juni c. sich zur Ausführung einer 
gemeinschaftlichen Deichanlage gegen die Ucberschwemmungen durch den Rück- 
siau aus dem Königlich Nlederländischen Gebiete geeinigt, auch das Nähere 
wegen Vertheilung der Anlagekosten unter die Betheiligten festgesetzt und dem- 
nächst beschlossen haben: 
1) daß der für die gemeinschaftliche Aulage zu organisirende Erbentag aus 
allen auf den betreffenden Spezial-Erbenkagen stimmberechtigten Beerb- 
ten bestehen; 
2) für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten jener vier 
Deichschauen aber ein besonderer Deichstuhl eingerichtet werden soll, wel- 
cher durch einen Deichgräfen, zwei Deichdeputirten und fünf Heimräthe 
in der Weise zu bilden ist, daß die Wahl des Deichgräfen und der De- 
putirten ganz frei bleibt, die der Heimräthe jedoch durch ihren Wohnsitz 
bedingt wird, indem zwei derselben der Olichschan Düffelt und je Einer 
den übrigen Deichschauen jedesmal angehören müssen; — 
erkheile Jch auf Grund des F. 23. des Gesetzes über das Deichwesen vom 
28. Januar 1848. diesem Beschlusse hierdurch Meine Genehmigung. 
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 29. Dezember 1851. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. 
An den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten 
und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten. 
  
Jahrgang 1857. (Nr. 3484.)
	        
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