Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

1 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1853. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
u 
s 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
bes 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1853. 
4. April. 
12. 
14. 
1. Mai. 
  
1853. 
6. Juli. 
30. April. 
23. Septbr. 
30. April. 
4. Mai. 
4. Mai. 
  
Vertrag zwischen *W Sachsen, Han- 
nover, Kurhessen, den außer Preußen und 
Kurhessen bei dem Thüringischen Joll= und 
Handelsvereine betheiligten Broen, Braun- 
schweig und Oldenburg, die gleiche Be- 
steuerung von Wein und Taback, sowie 
den zegunbieng freien Verkehr mit diesen Arti- 
keln und die Gemeinschaftlichkeit der Ueber- 
gangsabgaben von denselben betreffend. 
Bekanntmachung, betreffend die Abd4nderung der 
Gesellschaftsstatuten der Aktiengesellschaft „Al- 
lianz, anonyme Gesellschaft für Bergbau 
und Hüttenbetrieb bei Stolberg". 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der 
Bestimmungen über das engste Maaß der Rus- 
sischen Rauchröhren. 
Bekanntmachung, betreffend die von den Kam- 
mern ertheilte Zustimmung zu der Verordnung 
vom 4. August 1852. über die Bildung der 
Ersten Kammer. 
Bekanntmachung über die unterm 4. April 1853. 
erfolgte Bellchigung des Statuts des Aktienver- 
eins zur Ausführung des Brätz, Tirschtie- 
gel, Neustadt-Pinner Chausseebaues. 
Gesetz, betreffend die Kompetenz des Kammer- 
gerichts zur Untersuchung und Enrscheidung 
wegen der Staatsverbrechen und das da- 
bei zu beobachtende Verfahren. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bewilligung der 
fiskalischen Vorrechte für den von dem Kreise 
Aschersleben beschlossenen Bau und die Unter- 
haltung der Chaussee von Quedlinburg 
über Neinstedt nach Thale. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unter- 
haltung einer Gemeinde-Chaussee von der 
Keis Shauftr in Laer über Höpingen bis zur 
Kreis-Chaussee in Darfeld. 
Tarif, nach welchem das Brückgeld auf der 
Elbbrücke bei Wittenberge zu erheben ist. 
Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten 
Genehmigung der Verordnung vom 29. März 
1853., Erlerzzterungen des Verkehrs zwischen 
den Staaten des Jollvereins und den Staa- 
ten des Steuervereins bekreffend. 
  
20. 
14. 
18. 
  
3780. 
3724. 
3725. 
3726. 
3727. 
3742. 
3743. 
3748. 
3729. 
  
436—39. 
159. 
753. 
160. 
161. 
102-165. 
213. 
214. 
221-223. 
167.
	        
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