Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 81. — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Scaaten. 
  
Nr. 8.— 
  
(Jr. 3705.) Allerhöchster Erlatz vom 14. Februar 1853., betreffend die Genehmigung des 
Tarifs zur Erhebung der Schiffahrts-Abgaben aaf dem Kanale von der 
Weichsel nach dem frischen Haff. 
A. Ihren Bericht vom 20. Januar d. J. genehmige Ich den vorgelegten 
Tarif, nach welchem die Schiffahrts-Abgaben auf dem Kanale von der Weichsel 
zum frischen Haff zu erheben sind, mit Vorbehalt der Revision des Tarifs 
von fünf zu fünf Jahren, und lasse Ihnen denselben von Mir vollzogen zur 
weiteren Veranlassung wieder zugehen. Zugleich genehmige Ich, daß von den 
Schiffen, welche von der oberen Weichsel nach der Nogat fahren, und umge- 
kehrt, die tarifmäßigen Abgaben für die Benutzung des Weichselhaff-Kanals 
auch ferner und bis dahin unerhoben bleiben, daß nach Vollendung der Nagat- 
Coupirung und Erôffnung des neuen Weichsel-Nogat-Kanals an der Mon- 
tauerspitze eine direktere Schiffahrts-Verbindung zwischen Weichsel und Nogat 
wieder offen stehen wird. 
Charlortenburg, den 14. Februar 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Jahrgang 1853. (Nr. 3705.) 14 Tarif 
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1853.
	        
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