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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Scaaten.
Nr. 8.—
(Jr. 3705.) Allerhöchster Erlatz vom 14. Februar 1853., betreffend die Genehmigung des
Tarifs zur Erhebung der Schiffahrts-Abgaben aaf dem Kanale von der
Weichsel nach dem frischen Haff.
A. Ihren Bericht vom 20. Januar d. J. genehmige Ich den vorgelegten
Tarif, nach welchem die Schiffahrts-Abgaben auf dem Kanale von der Weichsel
zum frischen Haff zu erheben sind, mit Vorbehalt der Revision des Tarifs
von fünf zu fünf Jahren, und lasse Ihnen denselben von Mir vollzogen zur
weiteren Veranlassung wieder zugehen. Zugleich genehmige Ich, daß von den
Schiffen, welche von der oberen Weichsel nach der Nogat fahren, und umge-
kehrt, die tarifmäßigen Abgaben für die Benutzung des Weichselhaff-Kanals
auch ferner und bis dahin unerhoben bleiben, daß nach Vollendung der Nagat-
Coupirung und Erôffnung des neuen Weichsel-Nogat-Kanals an der Mon-
tauerspitze eine direktere Schiffahrts-Verbindung zwischen Weichsel und Nogat
wieder offen stehen wird.
Charlortenburg, den 14. Februar 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1853. (Nr. 3705.) 14 Tarif
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1853.