Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Position Ver- 
J des trags= 
3 Benennung der Gegenstände. crsuen i. iget Bemerkungen. 
* Vereins- bensue. 
S Tarifs. 
Rihlr. gGr. 
für den Lollzentnert 
e) lederne Handschhe .. . . .. 3. V. 21d. J 10 
14. Leinengarn und Leinenwaaren: 
a) rohes Garn: Maschinengespinnst und Hand- 
gespinnt . .. . .. . . . .. 3. V. 22a. frei. 
b) Zwirn .. .. . . . .. . . .. . .. .. . . . . .. . . . .. . . .. 3. V. 22c. frei. 
c) graue Packleinwand und Segeltuch S V.1. frei. 
. .. ..St.V.19(I. . 
d) rohe Leinwand, roher Zwillich und Drillich 2 frei. 
e) gebleichte, gefaͤrbte, gedruckte oder in an- 
derer Art zuͤgerichtete, auch aus gebleichtem 
Garn gewebte Leinwand; gebleichter oder 
in anderer Art zugerichteter Zwillich und 
Drillich; rohes und gebleichtes, auch ver- 
arbeitetes Tisch-, Bett- und Handrtuͤcher- St. V. 19d 
zeug, leinene Kittel, auch neue beibwäsche 4.8 
) Bänder, Batist, Borten, Fransen, Gaze, 
Kammertuch, gewebte Kanten, Schnüre, 
Strumpfwaaren, Gespinnste und Tressen- 
waaren aus Metallfaden und Leinen, jedoch 
außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz,St. V. 19d. 
Leder, Messing und Stal . 4. 10 
42. 
6) Netze, Fischer-, Vogel-, Jagd= und Pferde-, 
von ungebleichtem Flachs= und Hanfgarn. St. V. 50.7 
15. Material= und Spezerei-, auch Kon- 
ditorwaaren und andere Konsumti- 
bilien: 
a) Bier aller Art in Fässern, auch Meth in 
ern....................·........... Z.V.25a. 6 
 
	        
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