(Nr. 3714.) Allerhschster Erlaß vom 28. Februar 1853., betreffend die Bewilligung der
fiskalischen Rechte zum Chausseebau von Bojanowo nach Punitz, im
Kreise Kröben.
N.4# Ich durch Meinen Erlaß vom heueigen e. den Bau einer Chaussee
von Bojanowo nach Punitz, im Kreise Kröben, Regierungs-Bezirk Posen,
durch eine zu diesem Zwecke zusammengetretene Gesellschaft genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Worschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich der gedachten Gesellschaft, gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des
Ehauste-geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmniß zu bringen.
Potsdam, den 28. Februar 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums.
erlin, gedruckt in der aiglichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)