Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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For#mlar. 
Obligation 
der Sozietät für die Melioration des Obra-Bruches 
Littr.. M . . .. 
uͤber .. . . . . ... Thaler. 
Die Sozietaͤt für die Melioration des Obra-Bruches verschuldet dem 
Inhaber dieser Schuldverschreibung die Summe von .. . . . . . Thalern, deren 
Empfang der unterzeichnete Ausschuß nebst dem Koͤniglichen Kommissarius der 
Sozietaͤt bescheinigt. Die Sozietaͤt verpflichtet sich hierdurch, die vfige. Schuld= 
summe, welche einen Theil des zur Melioration des Obra-Bruches bestimmten, 
durch das Allerhöchsie Privilegium or ... (Gesetz-Sammlung 
S.)genehmigten Gesammtdarlehns von 250,000 Thalern bildet und von 
Seiten des Gläubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe des umstehend abge- 
druckten Anleihe= und Amortisations-Planes zu seiner Zeir zu tilgen, inzwischen 
aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungstermine mit vier vom 
Hundert jährlich zu verzinsen. 
Kosten, den . . ten ........ . .. .... 18. 
Der Koönigliche Kommissarius, Die Ausschuß-Mitglieder. 
Landrath. (Unterschrift der 3 Mitglieder.) 
(Unterschrift.) 
Eingetragen im Register ..... 
Mit dieser Obligation sind acht Zinskupons —V 1. bis 8. ausgegeben. 
Mir. 3716) For-
	        
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