Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Formular. 
Zinsschein 
zur Obligation der Sozietät für die Melioration des 
Obra-Bruches 
Littr. 
über ... Thaler. 
Inhaber dieses Zinsscheines erhält am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18.4 
die halbjaͤhrigen Zinsen mit ...... . . .. Rthlr. gegen Ruͤckgabe desselben. 
Kosten, den ten 18. 
Der Könmgliche Kommissartus, Die Ausschuß-Mitglieder. 
Landrath. (Faksimile der Unterschrift der 3 Mitglieder.) 
(Faksimile der Unterschrift.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn sein Eingetragen im Register # 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Tage der Falligkeit ab, erhoben wird. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerinms. 
Sorlin, gedruckt in der Königlichen Gehetmen Ober= Softuchdruckerel. 
(Nudolhh Decker.)
	        
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