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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgatern.
—JNr. 12.
(Nr. 3717.) Bestätigungs-Urkunde in Betreff der Stettiner gemeinnützigen Baugesellschaft.
Vom 16. März 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem unter der Benennung „Stettiner gemeinnützige Baugesellschaft“
in Stettin ein Aktienverein mit einem auf mindestens 20,000 Rthlr. und höch-
stens 200,000 Rthlr. angenommenen Grundkapital hauptsächlich zu dem Zwecke
zusammengetreten ist, um, in gemeinnütziger Weise, durch Bauausführungen in
den verschiedenen Stadttheilen Stettins oder vor dessen Thoren gesunde und
geräumige Wohnungen zur billigen Vermiethung an sogenannte kleine Leute
mit der Aussicht für letztere auf den Erwerb des Eigenthums der bebauten
„Grundsilücke zu beschaffen: wollen Wir dem anliegenden gerichtlich vollzogenen
Gesellschaftsstatut auf Grund des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom
9. November 1843. hierdurch Unsere landeSherrliche Bestätigung mit der Maaß-
gabe zu §F. 72. ertheilen, daß die unmitrelbare Aufsicht durch Unsere Regierung
zu Steltin und den von ihr etwa zu bestellenden Kommissarius ausgeuͤbt wer-
den soll.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem Gesellschaftsstatut fuͤr immer
verbunden und mit demselben durch die Gesetz-Sammlung und das Amtsblatt
Unserer Regierung in Stektin zur offentlichen Kunde gebracht werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 16. März 1833.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Wesiphalen. v. Bodelschwingh.
Jahigang 1853. (Ne. 3717.) 21 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 30. April 1853. «