— l1s3 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staatern.
JTJNr. 13—
(Nr. 3718.) Allerhöchster Erlaß vom 7. März 1853., betreffend die Bewilligung der fiska-
lischen Vorrechte zum Chausseebau von eissa nach Gostyn durch den Frau-
stadter Kreis.
N. # Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Lissa, im Kreise Fraustadt des Regierungsbezirks Posen, nach Gosiyn durch
den Fraustadter Kreis, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Erx-
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Reche zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise,
egen Uebernahme der künftigen chausseemdhigen Unterhaltung der Straße, das
Se##t zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Ehaussegeld= arifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen.
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenneniß zu bringen.
Berlin, den 7. März 1833.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
–—
Jahtgaug 1663. (Nr. 3718—3719) 24 (Nr. 3719.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. April 1853.