Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3719.) Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1853., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von der Beuel= Bendorfer Staatsstraße zu Honnef über Asbach 
bis zur Neuwied-Weyerbuscher Gemeinde-Chaussee zu Flamersfeld. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Beuel-Bendorfer Staatsstraße zu Honnef im Siegkreise 
über Asbach bis zur Neuwied-Weperbuscher Gemeinde-Chaussee zu Flamersfeld 
im Kreise Altenkirchen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex- 
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imglei- 
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, 
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Ge- 
meinden gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßigen Unterhaltung der Straße 
das Recht zur Erbebunz des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld--Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Hesreiungen, sowie der sonsti- 
gen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun- 
ß wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen- 
ung kommen. rv 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charloctenburg, den 14. März 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3720.)
	        
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