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(Nr. 3719.) Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1853., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von der Beuel= Bendorfer Staatsstraße zu Honnef über Asbach
bis zur Neuwied-Weyerbuscher Gemeinde-Chaussee zu Flamersfeld.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Beuel-Bendorfer Staatsstraße zu Honnef im Siegkreise
über Asbach bis zur Neuwied-Weperbuscher Gemeinde-Chaussee zu Flamersfeld
im Kreise Altenkirchen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex-
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imglei-
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Ge-
meinden gegen Uebernahme der künftigen chaufseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erbebunz des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld--Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Hesreiungen, sowie der sonsti-
gen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun-
ß wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
ung kommen. rv
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charloctenburg, den 14. März 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3720.)