Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 155 — 
(Nr. 3720.) Allerhoͤchster Erlaß vom 14. Maͤrz 1853., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Ge- 
meinde-Chaussee von Wassenberg über Wildenrath und Arsbeck bis zur 
Erkelenz-Straelener Gemeinde-Chaussee in Niedercrüchten. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Heinsberg-Erkelenzer Gemeind--Chausser in Wassen- 
berg über Wildenrath und Arsbeck bis zur Erkelenz-Straelener Gemeinde- 
Cbaussee in Niedercrüchten genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 
Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstäcke, imglei- 
chen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, 
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf 
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheilig- 
ten Gemeinden, gegen Uebernahme der künfrigen chausseemäßigen Unterhaltung 
der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestim- 
mungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, 
enschlieglsh der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 14. März 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und oöffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Q## 3700—3711.) 24 (Nr. 3721.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.