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(Nr. 3729.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung der Verord-
nung vom 29. März 1853., Erleichterungen des Verkehrs zwischen den
Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervereins betreffend.
Vom 1. Mai 1853.
N. die, unter Vorbehalt der Genehmigung der Kammern, erlassene
Verordnung vom 29. Marz 1853.,
Erleichterungen des Verkehrs zwischen den Staaten des Zollvereins
und den Staaten des Steuervereins betreffend,
von beiden Kammern genehmigt worden ist, wird dieses hierdurch bekannt
gemacht.
Berlin, den 1. Mai 1853.
Das Staatsministerium.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. v. Westphalen.
v. Bodelschwingh. v. Bonin.
Redigirt im Bärean des Staats-Ministertunk.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geßeimen Ober- Goshnchdrucher
(Rudolph Decker.)