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Statut
der Eifeler Eisenbahn-Gesellschaft.
Erste Abtheilung.
Bildung, Zweck und Kapital der Gesellschaft, Rechnungs-Ablage
und andere allgemeine Bestimmungen.
Titel 1.
Bildung und Jweck der Gesellschaft.
Artikel 1.
Umer der Firma:
Eifeler Eisenbahn-Gesellschaft
bildet sich eine anonyme Gesellschaft nach den Bestimmungen des Rheinischen
Handelsgesetzbuchs und der Gesetze vom 3. November 1838. und 9. No-
vember 1843. Das Domizil der Gesellschaft ist zu Aachen.
Artikel 2.
Zweck dieser Gesellschaft ist der Bau einer Eisenbahn von Düren bis
Schleiden, sowohl zum Behuf des allgemeinen Personen= und Güter-Trans-
ports, wie auch insbesondere, um die Berg= und Hüttenwerke der vordern Eifel
und des Schleidener Thals, im Kreise Schleiden Regierungs-Bezirks Aachen,
sowie die Blei-Bergwerke bei Commern gelegen, mit der Rheinischen Eisen-
bahn in Verbindung zu setzen.
Artikel 3.
Diese Gesellschaft baut eine Eisenbahn, welche auf dem Bahnhofe der
Rheinischen Eisenbahn zu Düren sich unmittelbar an diese nach den desfalls
von der zuständigen Staatsbehörde zu treffenden Anordnungen anschließt und
von da über Zälpich, Commern, Call und Gemünd nach Schleiden läuft.
Avbweichu von der Voranschlagslinie im Interesse einer bessern Führung
derselben — nach vorher eingeholrer Genehmigung der Staatsbehörde zulässig-
Artikel 4.
Die Gesellschaft wird den Betrieb auf der Bahn entweder selbst über-
nehmen oder ihn ganz oder theilweise verpachten; sie ist alsdann befugt, eimn
Bahngeld von den Transporten zu erheben. Sie kann auch mit der Verwal-
tung anderer anschließenden Bahnen derartige Abkommen treffen, daß sie desen
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