Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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a) Derselbe uͤhernimmt auf seine Kosten und Gefahren, und zwar nach den 
Festsetzungen der definitiven Bauanschläge, welche nach Maaßgabe des 
ihm bekannten Voranschlages zur Bauausführung der Eifeler Bahn 
aufgestellt werden sollen, die gesammte Ausführung des Baues einer 
einspurigen Eisenbahn von Düren über Commern nach Schleiden ein- 
schlieglich der Stations= und Halteplätze-Anlagen und der dazu noth- 
wendig erforderlichen Gebäulichkeiten, innerhalb der Frist von dreien 
Jahren nach erfolgter landesherrlicher Genehmigung des gegenwärtigen 
Scatuts. 
b) Derselbe unterwirft sich in Bezug auf Ausführung der ad a. bezeichneten 
Arbeiten, Leistungen und Lieferungen den Vorschriften des definitiven 
Kostenanschlages und Lastenheftes, der Beaufsichtigung und den Anord- 
nungen der Königlichen Staatsregierung, sowie auch der Beaufsichtigung 
und Konrrole der Direktion der Gesellschaft, in Bezug auf Vollstandig- 
keir, Tüchtigkeit und zeitgemäße Fertigstellung der besagten Leistungen, 
Arbeiten und Lieferungen. 
) Derselbe übernimmt die vollständige Unterbringung des erforderlichen 
Gesellschafts = Aktienbapitals zum Belauf von Zwei Millionen und 
400,000 Thalern, bestehend in 24,000 Aktien von Einhundert Thalern 
Preußisch Kurant Czufolge Art. 7. des gegenwärtigen Statuts) auf jeden 
Inhaber lautend; sowie auch die Beschaffung einer ersten Rateneinzah- 
lung von vierzig (40) Prozent dieses Aktienkapitals bei Zeichnung der 
tien; 
d0 die rechtzeitige Zahlung der Zinsen für scämmtliche emittirte Aktien resp. 
Quittungsbogen zu vier (4) von Hundert nach den diesfallsigen Vor- 
schriften und Be anmmachungen der Direktion, und nach Maaßgabe der 
Bestimmungen des Art. 13. des gegenwärtigen Statms; 
e) die Erichtung eines Geschaftskomtoirs für die Eifeler Eisenbahnangele- 
genheiten zu London auf seine Kosten, während der drei Baujahre. 
Artikel 72. 
Zur Scherstellung aller aus dem Inhalte des vorstehenden Artikels 71. 
entstehenden Verbindlichkeiten hinterlegt der Herr George Burge, Unternehmer 
zu London wohnhaft, welcher sein Domizil zu Aachen am Sitze der Gesellschaft 
wählt, dem Staate innerhalb dreißig Tagen nach Empfang der Benachrichtigung 
über die ertheilte Konzession bei der Preußischen Bank zu Berlin, entweder in 
baarem Gelde, oder in zinstragenden inländischen Staatspapieren, letztere zum 
Nominalwerthe, den Betrag von Zwei Hundert Tausend Thalern. Dieser Kau- 
tionsbetrag soll dem Unternehmer George Burge auf Anweisung der dazu von 
dem Königlichen Preußischen Handelsministerio ermächtigten Behörde in den- 
selben Werthen, worin eingezahlt worden, nach und nach in fünf Raten zurück- 
gezahlt werden, und zwar nach Maaßgabe der von dem Unternehmer Trer. 
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