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(Nr. 3743.) Allerhoͤchster Erlaß vom 25. April 1853., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von der Kreis-Chaussee in Laer über Höpingen bis zur Kreis-Chaussee in
Darfeld.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom hemigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Kreis-Chaussee in Laer, Kreises Steinfurt, über Hö-
pingen bis zur Kreis-Chaussee in Darfeld, Kreises Coesfeld, genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke, ungleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee=
bau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriffen auf diese Straße zur Amwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des fuͤr die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal-
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 25. April 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3741.)