Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

337 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 21.— 
  
(Nr. 3754.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1853., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Rechte für den Chausseebau von Margonin über Somochyn bis 
zum linksseitigen Netzdamme. 
A., Ihren Bericht vom 29. April d. J. bestimme Ich, daß auf die Straße 
von Margonin, im Kreise Chodziesen des Regierungs-Bezirks Bromberg, über 
Samoczyn bis zum linksseitigen Nesdamme, deren Chaussirung mit Meiner 
Zustimmung von dem Chodzlesener Kreise unternommen worden ist, das Ex- 
propriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht 
ur Entnahme der Chaussee-Neubau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
aaßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung 
finden soll. Zugleich verleihe Ich dem Chodziesener Kreise das Recht zur Er- 
hebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats- 
Chausseen jedesmal gelrenden Tarife, einschließlich der in demselben enthal- 
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarise 
vom 29. Februar 1840. angehängeen Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße Anmendungz, finden. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 9. Mai 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwinghb. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrsens 1853. (Nr. 3754—3755.) 35 r. 3755.) 
Ausgegeben zu Berlin den 8. Juni 1853.
	        
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