Volltext : Allgemeines Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900.

Sachregister.

Wersprüce,  sonstige,  gegen
aute

—  .  —  276.

gegen  Hof-,  Reichs=  und

Staatsbauten  2091.
Kostenpflicht  bei  unbegründeten

  W.  r*e

Windöfen,  blecherne  237.

Wirtschaftsgebäude  im  freizuhaltenden
  Hofraume  227.

—  Ausnahme  von  der  Anzeigeu.
  Genehmigungepflicht  331.

Wirtschaftswasser,  Beschaffung
  von  W.  als  Voraussetzung
  der  Baugenehmigung
162.

Witterung,  Schutz  der  Bauarbeiter
  gegen  die  W.  268.
Wohnräume,  Besonnung  116.
—  allgemeine  Erfordernisse
209.  240,  244,  388.
ortegesetzliche  Mçindestanforderungen
  244,
Wohnstraßen  116,  119,  124.
Wohnungsaussich  286.  363.

di

333

Wit  ungebedurfnis  der  unbemittelten
  Klassen  26  ff.,

"  .

bei  der  Aufstellung  von  Bebauungsplänen
  zu  berücksichtigen
  116.

1—

533

Wohnungeordnung,  Muster
entwur
Warstunen  246.

3

ivilliste  s.  Hofbauten.
onenenteignung  49  ff.,  128.
Et  Verlust  von
Z.  infolge  S  liehung;  eines

Ffentlichen  ege  3  ..

—  des  Bauplatzes  198.

—  der  Wohnungen  und  Arbeitsräume
  200.

—  für  Feuerlösch=  u.  Rettungsanstalten
  227,

Zurüchnahme
nehmigung

Zurüchweisung  d.  Bauleiters
oder  Bauausführenden  225.

Zwangsverstei  7  bringt
baurechtlichen  iechtunsen
nicht  zum  E

—  wegen  eseischen,  Instandsetzung
  eines  Gebäudes
286  *.

der  Bauge-2

  4.4  I##

chtigungen  283,
——’923  242.
wischengeschosse,  Einrechnung
  in  die  zulässige  Geschoßzahl
  118,  225.