Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(Nr. 3758.) Bestdtigungs-Urkunde, betreffend den siebenten Nachtrag zum Statute der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 24. Mai 1853. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen re. 2c. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
lung vom 21. März 1853. die Vermehrung ihres Gesellschaftsfonds um die 
Summe von 6,500,000 Rehlrn., sowie einen ferneren Nachtrag zu dem von 
Uns unterm 2. August 1841. bestatigten Stratute beschlossen hat, wollen Wir 
zu der beabsichtigten Vermehrung des Gesellschaftsfonds Unsere Genehmigung 
ertheilen und den vorerwähnten, Uns vorgelegten siebenten Nachtrag zu dem 
Scatute der Gesellschaft hierdurch bestätigen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestätigten Statut-Nachtrage 
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Gegeben Charlottenburg, den 24. Mai 1833. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Jahrgang 1653. Mi. 8756.) 36 Sie- 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1853.
	        
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