Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

Schema II. 
Erster Zins-Kupon 
der 
Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
#i' 
zahlbar am 1. Juli 18 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 18. die halbjährigen Zinsen der 
oben benannten Prioritäts-Obligation über Hundert Thaler mit Jwei Thalern. 
Breslau, den 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
N. N. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier 
Jahren von dem in dem betreffenden Kupon 
bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen 
ist, verfallen zum Voxtheil der Gesellschaft. 
Schema III. 
Talon 
zu der 
Oberschlesischen Prioritäts-Obligation Litt. D. 
! 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Prioriccts-Obligarion neu auszufer- 
tigenden Zins-Kupons für die nächsten zehn Jahre. 
Breslau, den 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
N. N. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
  
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Koniglichen Geheimen Ober-Pofbuchdruckerei. 
(Nudolph Decker.)
	        
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