Contents : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Erscheint  Dienstag  und  Freitag  abend.  n  r  J  52  m  Vierteljährlicher  Bezugspreis  1  4+

Zweinadsiebzigster  J—  Jah3argang.

Stück  49.,  +4

Kmtliche  Verordnungen  und  Bekanntmachungen.

I.  Illgemeines.
Nr.  403)  Remonteankauf  für  1914.

1  1.  Zum  Ankauf  dreijähriger,  vorkommendenfalls  auch  vierjähriger  Remonten  sollen  in  diesem  Jahre  im  Regierungsbezir
Köslin  die  nachbezeichneten  öffentlichen  Märkte  abgehalten  werden:

Am  27.  Juni  8  Uhr  vormittags  in  Schivelbein,  Am  7.  Juli  8  Uhr  vormittags  in  Stolp  Pom.,
„  2.  Juli  930  „  v  „  Belgard  a.  P.,  „  8.  „  8½5  „  „  „Schlawe.
„  4.  9  „  Lauenburg  Pom.,  ·

W  77.  1  l
2.DieangekauftenPferdewerdensofortabgenommenundgegenOuittungbarodermittelsSchecksbezahlt

3.  volljährige  Zugpferde  für  Maschinengewehrkompagnien  werden  nicht  gekauft.

4.  Pferde  mit  Mängeln,  die  gesetzlich  den  Kauf  rückgängig  machen,  sind  vom  Verkäufer  gegen  Erstattung  des  Kaufpreises
  und  der  Unkosten  zurückzunehmen,  desgleichen  Pferde,  die  sich  während  der  ersten  45  Tage  nach  dem  Tage  der  Einlieferung
  in  das  Depot  usw.  als  Klophengste  erweisen.  Die  gesetzmäßige  Gewährsfrist  wird  für  periodische  Augenentzündung
(innere  Augenentzündung,  Mondblindheit)  auf  28  Tage  nach  dem  Tage  der  Einlieferung  in  das  Depot  usw.  verlänngert.

5.  Verkäufer,  die  Pferde  vorführen,  die  ihnen  nicht  eigentümlich  gehören,  müssen  sich  gehörig  ausweisen  können.

6.  Der  Verkäufer  ist  verpflichtet,  jedem  verkauften  Pferde  eine  neue,  starke,  rindlederne  Trense  mit  glattem,  starkem,
einfach  gebrochenem  Gebiß  (keine  Knebeltrense)  und  eine  neue  Kopfhalfter  von  Leder  oder  Hanf  mit  zwei  mindestens  2  Meter
langen  Stricken  unentgeltlich  mitzugeben.

7.  Zur  Feststellung  der  Abstammung  der  Pferde  sind  die  Deck=  und  Füllenscheine  mitzubringen.

Auch  werden  die  Verkäufer  ersucht,  die  Schweife  der  Pferde  nicht  übermäßig  zu  beschneiden  und  die  Schwanzrübe
nicht  zu  verkürzen.

8.  Vorstehende  Ankaufsbedingungen  gelten  auch  für  nicht  öffentliche  Märkte.

Berlin,  den  24.  Februar  1914.  Kriegsministerium.  Remonte-Inspektion.  Haack.

*“  %  Ankanf  vollsähriger  Vferde  aus  Aulaß  der  Heeresverstärkung.

Die  preußische  Heeresverwaltung  wird  im  September  und  Oktober  d.  Is.  —  vorbehaltlich  der  Bewilligung  der  im
Reichshaushaltsetat  hierfür  angeforderten  Mittel  —  eine  größere  Zahl  volljähriger,  warmblütiger  Pferde  ankaufen.

Die  Pferde  sind  für  die  Feldartillerie-,  Telegraphentruppen  und  Train  als  Zug=  und  Reitpferde  bestimmt.  Sie
müssen  1,52  m  bis  1,66  m  Stockmaß  (ohne  Eisen  gemessen)  groß  und  dürfen  nicht  älter  als  10jährig  sein.  Tragende  Stuten
find  vom  Ankauf  ausgeschlossen  und  müssen,  wenn  sich  Trächtigkeit  bei  der  Truppe  herausstellt,  zurückgenommnn  werden.

Der  Ankauf  wird  in  allen  Teilen  des  Reichs  —  ausschließlich  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Hessen,  Elsaß-Lothringen,
  Thüringische  Staaten  sowie  Rheinprovinz  und  Hessen-Nassau  —  stattfinden.

Es  ist  beabsichtigt,  den  Bedarf  lediglich  auf  öffentlichen  Märkten  zu  decken  und  angesichts  des  gegen  das  Vorjahr
wesentlich  verringerten  Bedarfs  Lieferungsaufträge  weder  an  Besitzer  noch  an  Händler  zu  erteilen.

Kriegsministerium.  Remonte-Inspektion.

—

Nr.  405)  Diejenigen  Herren  Gemeinde=  und  Gutsvorsteher  des  Kreises,  die  noch  mit  der  Einreichung  der  Zählpapiere
der  Schweinezählung  im  Rückstande  sind,  ersuche  ich,  dieselben  nunmehr  sofort  einzureichen.
Schlawe,  den  4.  Juni  1914.  Der  Landrat.  J.  V:  von  Baumbach,  Regierungsassessor.