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Erscheint Dienstag und Freitag abend. n r J 52 m Vierteljährlicher Bezugspreis 1 4+
Zweinadsiebzigster J— Jah3argang.
Stück 49., +4
Kmtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
I. Illgemeines.
Nr. 403) Remonteankauf für 1914.
1 1. Zum Ankauf dreijähriger, vorkommendenfalls auch vierjähriger Remonten sollen in diesem Jahre im Regierungsbezir
Köslin die nachbezeichneten öffentlichen Märkte abgehalten werden:
Am 27. Juni 8 Uhr vormittags in Schivelbein, Am 7. Juli 8 Uhr vormittags in Stolp Pom.,
„ 2. Juli 930 „ v „ Belgard a. P., „ 8. „ 8½5 „ „ „Schlawe.
„ 4. 9 „ Lauenburg Pom., ·
W 77. 1 l
2.DieangekauftenPferdewerdensofortabgenommenundgegenOuittungbarodermittelsSchecksbezahlt
3. volljährige Zugpferde für Maschinengewehrkompagnien werden nicht gekauft.
4. Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises
und der Unkosten zurückzunehmen, desgleichen Pferde, die sich während der ersten 45 Tage nach dem Tage der Einlieferung
in das Depot usw. als Klophengste erweisen. Die gesetzmäßige Gewährsfrist wird für periodische Augenentzündung
(innere Augenentzündung, Mondblindheit) auf 28 Tage nach dem Tage der Einlieferung in das Depot usw. verlänngert.
5. Verkäufer, die Pferde vorführen, die ihnen nicht eigentümlich gehören, müssen sich gehörig ausweisen können.
6. Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke, rindlederne Trense mit glattem, starkem,
einfach gebrochenem Gebiß (keine Knebeltrense) und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens 2 Meter
langen Stricken unentgeltlich mitzugeben.
7. Zur Feststellung der Abstammung der Pferde sind die Deck= und Füllenscheine mitzubringen.
Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht übermäßig zu beschneiden und die Schwanzrübe
nicht zu verkürzen.
8. Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht öffentliche Märkte.
Berlin, den 24. Februar 1914. Kriegsministerium. Remonte-Inspektion. Haack.
*“ % Ankanf vollsähriger Vferde aus Aulaß der Heeresverstärkung.
Die preußische Heeresverwaltung wird im September und Oktober d. Is. — vorbehaltlich der Bewilligung der im
Reichshaushaltsetat hierfür angeforderten Mittel — eine größere Zahl volljähriger, warmblütiger Pferde ankaufen.
Die Pferde sind für die Feldartillerie-, Telegraphentruppen und Train als Zug= und Reitpferde bestimmt. Sie
müssen 1,52 m bis 1,66 m Stockmaß (ohne Eisen gemessen) groß und dürfen nicht älter als 10jährig sein. Tragende Stuten
find vom Ankauf ausgeschlossen und müssen, wenn sich Trächtigkeit bei der Truppe herausstellt, zurückgenommnn werden.
Der Ankauf wird in allen Teilen des Reichs — ausschließlich Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen,
Thüringische Staaten sowie Rheinprovinz und Hessen-Nassau — stattfinden.
Es ist beabsichtigt, den Bedarf lediglich auf öffentlichen Märkten zu decken und angesichts des gegen das Vorjahr
wesentlich verringerten Bedarfs Lieferungsaufträge weder an Besitzer noch an Händler zu erteilen.
Kriegsministerium. Remonte-Inspektion.
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Nr. 405) Diejenigen Herren Gemeinde= und Gutsvorsteher des Kreises, die noch mit der Einreichung der Zählpapiere
der Schweinezählung im Rückstande sind, ersuche ich, dieselben nunmehr sofort einzureichen.
Schlawe, den 4. Juni 1914. Der Landrat. J. V: von Baumbach, Regierungsassessor.