Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

(Ar. 3682.) Allerhoͤchster Erlaß vom 13. Dezember 1852., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau einer Gemeinde-Chaussee 
von der Köln-Luxemburger Bezirksstraße bei Blumenthal über Ingersberg 
und Eichen bis zur Schleiden-Schmittheimer Gemeinde-Chaussee. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Köln-Luremburger Bezirksstraße bei Blumenthal über 
Ingersberg und Eichen bis zur Schleiden-Schmittheimer Gemeinde-Chaussee 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der 
für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte Straße Anwendung 
finden soll. Zugleich will Ich der Gemeinde Hellenthal gegen Uebernahme der 
künftigen unkerholeung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
geldes nach dem jedesmal für die Staats-Chausseen geltenden Tarife, ein- 
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften brleißen., 
auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße zur Anwen- 
dung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 13. Dezember 1852. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 3683.)
	        
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