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J.
Verzeichniß
derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preußen und
Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten Zwischenzollsatze
zuzulassen sind.
A. Zollfreie Gegenstände.
1. Abfälle.
Hierunter sind verstanden, Abfälle und Abschnitze von rohen oder gegerb-
ten Häuten und Fellen; Blut, flüssiges und eingetrocknetes; Dünger, thierischer;
Fechsen Hörner, einschließlich Gemshörner und Hirschgeweihe, Hornspitzen,
ornscheiben und Hornspäne; Klauen und Füße oder Beine; Knochen, Knochen-
mehl (Spodium), Knochenschaum (Zuckererde); Leimleder; Abfälle von der
Wachsbereitung (Bienenerde, Bienenkeule, Bienenrab); Flockwolle (Abfall beim
Spinnen), Tuch= oder Wolltrümmer (Abfall beim Weben), Scheerwolle (Ab-
fall beim Tuchscheeren), Zupfwolle oder Schuddywolle.
Asche von Holz, ausgelaugte; Asche von Torf, Steinkohlen und Braun-
kohlen; Kalkäscher oder Aschenerde; Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe; Oel-
kuchen und Oelkuchenmehl; Streulaub, Stroh, Häckerling (Häcksel), Spreu
(Kaff) und Kleie; Sage= und Hobelspaäne; Schlempe und Spülicht; Treber
und Trester; Papierabschnitze (Papierspane), Hadern oder Lumpen (Strazzen).
Glasgalle und Glasschaum; Schlacken von Erzen; Kupferasche; Münz-
gekrdz (Silbergekräz, Goldschmiedegekrdz, Kapellasche); Zinngekraz; Scherben
von Güre-, Thon= und Porzellanwaaren.
2. Bettfedern.
3. Bienenstöcke
mit lebenden Bienen; Bienenkörbe, gebrauchte und solche, in welchen die Bienen
getödtet sind, mit dem Honig.
4. Chemische Hülfsstoffe und Produkte, nämlich:
Mineralwasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Wein-
stein,, roher, raffinirter, krystallisirter; Virriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter
Eisen= und Kupfer-, weißer; Wasserglas.
Ruß= und Kohlenschwarz, Buchdruckerschwärze, Frankfurter Schwärze;
Leim (Fisch-, Horn-, Leder-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch.
chwefelfäden; Schwefelhölzer, einschließlich der chemisch bereiteten Zünd-
hölzer, Reibhölzer, Reibsidibus und Zündfläschchen; Lunten.
Krapp; Waid; Wau.
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