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B. Gegenstände, welche im Zwischenverkehr einem ermäßigten Zollsatze
unterliegen, und zwar:
Maaßstab Zwischenzoll-Satz
* Benennung der Gegenstände. der in in
Verzollung.] Preutzen. Oesterreich.
Riblr. Sgr.] Fl. k
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.Bast-, Binsen-, Rohr-, Schilf= und Stroh-
waaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast, Binsen,
Schilf und Stroh, ordinaire, gefärbe, auch
rohes, gespaltenes Stuhlrohr Zentner 1 10
b) Stroh-, Rohr= und Baslgeflechte und derglei-
chen Waaren, soweit solche nicht unter 1.
Nr. 22. oder vorstehend unter a. und nach-
stehend unter c. genannt sind; Decken von
ungespaltenem Stroh; Hüte (mit Ausnahme
der Bast= und Strohhüte) ohne Garnitur;
gespaltenes, gebeiztes Stuhlroht. Zentner 3
c) Stroh-, Rohr= und Bastgeflechte, welche mit
seidenen oder anderen Gespinnsten oder mit
Roßhaaren durchzogen oder durchwebt sind
(Sparterie) Zentner 21 30
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*
Baumwollengarn aller Art, ungemischt oder
gemischt mit Wolle oder Leinen, ungebleicht, ge-
bleicht oder gefärbt, eindrähtig, mehrdrähtig oder
ezwirnt, ungeschlichtet oder geschlichtet, ingleichen
aumwollenwattee . . .. Zentner 1 2212230
Beinwaaren, einschließlich der Waaren aus Horn,
Klauen und anderen thierischen Schnitzstoffen (mit
Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein und Muschel-
schaalen):
a) Fischbein, gerisseness .. .. . .. ... Zentner 130
(Nr. 3771.)
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