Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 371 — 
B. Gegenstände, welche im Zwischenverkehr einem ermäßigten Zollsatze 
unterliegen, und zwar: 
  
Maaßstab Zwischenzoll-Satz 
* Benennung der Gegenstände. der in in 
Verzollung.] Preutzen. Oesterreich. 
Riblr. Sgr.] Fl. k 
  
  
  
—— 
.Bast-, Binsen-, Rohr-, Schilf= und Stroh- 
waaren: 
a) Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, 
Schilf und Stroh, ordinaire, gefärbe, auch 
rohes, gespaltenes Stuhlrohr Zentner 1 10 
b) Stroh-, Rohr= und Baslgeflechte und derglei- 
chen Waaren, soweit solche nicht unter 1. 
Nr. 22. oder vorstehend unter a. und nach- 
stehend unter c. genannt sind; Decken von 
ungespaltenem Stroh; Hüte (mit Ausnahme 
der Bast= und Strohhüte) ohne Garnitur; 
gespaltenes, gebeiztes Stuhlroht. Zentner 3 
c) Stroh-, Rohr= und Bastgeflechte, welche mit 
seidenen oder anderen Gespinnsten oder mit 
Roßhaaren durchzogen oder durchwebt sind 
(Sparterie) Zentner 21 30 
# 
— 
S 
S 
* 
Baumwollengarn aller Art, ungemischt oder 
gemischt mit Wolle oder Leinen, ungebleicht, ge- 
bleicht oder gefärbt, eindrähtig, mehrdrähtig oder 
ezwirnt, ungeschlichtet oder geschlichtet, ingleichen 
aumwollenwattee . . .. Zentner 1 2212230 
Beinwaaren, einschließlich der Waaren aus Horn, 
Klauen und anderen thierischen Schnitzstoffen (mit 
Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein und Muschel- 
schaalen): 
a) Fischbein, gerisseness .. .. . .. ... Zentner 130 
(Nr. 3771.) 
S 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.