Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zwischenzoll-Satz
in in
Preußen. Oesterreich.
Kthlr. Spgr. Fl. Kr.
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Fette, nämlich:
Butter, frisch oder eingeschmolzen; Thierfert, un-
geschmolzenes und geschmolzenes (Talg, Schmalz,
Gänse= und Schweinefett); Speck; Stearin und
Stearinsaäure.
Flußfahrzeuge, hölzerne, sowohl Ruder= als
Segelfahrzeuge mit oder ohne Eisen= oder Kupfer-
beschlag, einschließlich der zur Bewegung und Er-
haltung des Schiffs norhwendigen Einrichtungs-
stücke, z. B. Segel und Segelstangen, Anker und
Ankerkerten, Schiffseile, Beischiffe, insoweit deren
Anzahl über den gewöhnlichen Bedarf nicht hin-
ausgeht, und zwar:
in Preußen für die Last von 4000 Pfund
Tragfahigkeket . . ..
in Oesterreich für die Tonne von 20 JZoll=
zentnern Tragfähigkeir
Glas und Glaswaaren:
a) Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes
b) weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschliffen,
unabgerieben, ungepreßt, oder nur mit abge-
schliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern;
Fenster= und Tafelglas in seiner nakürlichen
Farbe (grün, halb und ganz weiß)
geprefttes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnit-
kenes, gemustertes weißes Glas; auch Be-
hänge zu Kronenleuchtern von Glas, Glas-
knöpfe, Glasperlen und Glasschmelz; ge-
schliffenes Spiegelglas belegt oder unbelege,
wenn das Stück nicht über 288 Preußische
oder 284 Wiener Quadratzoll mißt .. ... ...
d) farbiges, bemaltes, vergoldetes, versilbertes,
oder mit Pasten (Kameen) eingelegtes Glas
ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in
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