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(Nr. 3780.) Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den außer Preußen
und Kurhessen bei dem Thüringischen Joll= und Handelsvereine betheilig-
ten Staaten, Braunschweig und Oldenburg, dic gleiche Besteuerung von
Wein und Taback, sowie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Urtikeln
und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben betref-
fend. Vom 4. April 1853.
S. Majesiät der König von Preußen, Se. Majesiät der König von Sach-
sen, Se. Majesiät der König von Hannover, Se. Königliche Hoheit der Kur-
fürsi von Hessen, die außer Sr. Majesiät dem Könige von Preußen und Sr.
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen JZoll-
und Handelsvereine betheiligten Souveraine, Se. Hoheit der Herzog von Braun-
schweig und Lüneburg und Se. Konigliche Hoheir der Großhergog von Olden-
burg, von dem Wunsche geleitet, durch Herstellung eines gegenseltig freien Ver-
kehrs mir Wein und Taback zwischen Ihren Landen zur Erreichung des im
Artikel 11. des Vertrages wegen Fortdauer und Erweiterung des Jollvereins
von Ihnen anerkannten Zieles beizutragen, haben Unterhandlungen eroôffnen las-
sen und zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich
von Pommer Esche,
Allerhöchst Ihren Geheimen Legatrionsrath Alerander Max
Pbilipsborn
und
Allerhöchst Ihren Geheimen Regierungsrath Martin Friedrich
Rudolph Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Joll= und Steuerdirektor Bruno von Schimpff;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren Generaldirektor der indirekten Steuern und Zölle
Dr. Orto Klenze;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürsi von Hessen:
Höchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Duysing;
die außer Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Königlichen Hoheir
dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-
vereine betheiligten Souveraine:
den Großherzoglich Sächsischen Geheimen Staatsrath Gustav Lonz
Seine