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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen S-taaten.
JNr. 31.—
(Nr. 3786.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen
des Fürstenthumschen Kreises im Betrage von 98,600 Rthlrn. Vom
16. Mai 1853.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 24c.
Nachdem von den Kreisständen Fürstenthumschen Kreises auf den Kreis-
tagen vom 30. Januar und 11. Mai 1852. beschlossen worden, die zur Aus-
führung des Baues von Chausseen, und zwar
1) von Köslin nach Bublitz,
2) von Köslin über Groß-Möllen nach dem Oslseestrande, und
3) von Kolberg bis an die Greiffenberger Kreisgrenze bei Neubrück,
erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den
Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lau-
tende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Kreisobli-
ationen zu dem angenommenen Betrage von 98,600 Thalern ausstellen zu
börfen. da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld-
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 94 des Gesetzes vom
47. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen des Fürstenthumschen Krei-
ses zum Betrage von: Acht und neunzig tausend und sechshundert
Thalern, welche in folgenden Apoints:
20,000 Rthlr. a . 1000 Rehlr.,
500
à.
30,000 "
30,000 = à . . ... 100 „
18,600 * à . . ... 50 *
dd od Rihir.
Jahrgang 1853. (Nr. 37386.) 62 nach
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juli 1853.