Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Charlottenburg, den 9. März 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Minister des Innern. 
  
(Nr. 3793.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiska- 
lischen Vorrechte zum Bau der Chaussee von Neumarkt, im gleichnamigen 
Kreise des Regierungsbezirks Breslau, bis zu dem Babnhofe der Nieder- 
schlesisch-Märkischen Eisenbahn bei Ober-Stephansdorf. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chaussee 
von Neumarkt, im gleichnamigen Kreise des Regierungsbezirks Breslau, bis zu 
dem Bahnhofe der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn bei Ober-Stephans-= 
dorf durch den für diesen Zweck zusammengetretenen Mrienverein genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen beslehenden Verschriften auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Jch dem genannten Aktienverein, gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er- 
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Febraur 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 13. Juni 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeite#n 
und den Finanzminisier. 
—–.. — — 
(Ar. 3794.)
	        
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