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(Nr. 3795.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Verlängerung des Ta-
rifs zur Erhebung des Hafen= und des Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin.
A. Ihren Bericht vom 2. Juni d. J. genehmige Ich, daß der Tarif zur
Erhebung des Hafen= und des Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin vom 25. Au-
usi 1848. — Gesetz-Sammlung für 1848. Seite 248—251. — mit den, in
einem Erlaß vom 21. Januar 1852. — Gesetz-Sammlung für 1852. Seite
42. und 43. — angeordneten Abänderungen noch bis zum 1. Januar 1855.,
bis zu welchem Zeitpunkte die definitive Regulirung der Hafenabgaben zu Stet-
tin jedenfalls erfolgen muß, in Wirksämkeit bleibe.
Der egenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. Z
Sanssouci, den 13. Juni 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 3796.) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der
Firma: „Braunkohlen-Verein zu Berlin.“ Vom 9. Juli 1853.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 6. d. W.
die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit dem Domizil zu Berlin und unter
der Firma: „Braunkohlen-Verein zu Berlin“ zu genehmigen und die Gesell-
schaftsstatuten unter denjenigen Maaßgaben und Bedingungen zu bestätigen ge-
ruht, welche der nebst den Statuten durch das Amtsblakt der Regierung zu
Potsdam und der Stadt Berlin zur öffentlichen Kenntniß gelangende Aller-
höchste Erlaß ersehen läßt. #
Solches wird hierdurch der Bestimmung des F. 3. des Gesetzes vom
9. November 1843. gemäß bekannt gemacht.
Berlin, den 9. Juli 1853.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)