Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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2) der Anspruch, der Vorschrift des §. 291. Titel II. der Hypotheken-Ord- 
nung gemäß, bescheinigt worden. 
S. 48. 
Nach Beendigung des Prozeßverfahrens sind für die anderweite Requi- 
sition des Prozeßrichters auf Löschung der Protestation, oder auf Umschreibung 
dersellben in eine definitive Eintragung die Bestimmungen des F. 44. maaß- 
gebend. 
g. 49. 
Die Eintragung einer Protestation wegen nicht gezahlter Valuta eines 
Darlehns kann innerhalb 38 Tagen nach der Eintragung des Darlehns, auf 
den Antrag des Schuldners bei der Hypothekenbehörde, erfolgen, auch wenn 
die Einwendung nicht bescheinigt ist. 
Die Protestation ist jedoch mit dem Ablaufe von sechs Monaten auf den 
Antrag eines dabei Betheiligten wieder zu löschen, wenn bis dahin eine Requi- 
sition des Prozeßrichters um deren Aufrechterhaltung nicht eingeht. 
In Bezug auf den Erlaß dieser Requisition und die weitere Behandlung 
der Angelegenheit gelten die Grundsätze, welche aus dem §F. 44. sich ergeben. 
F. 50. 
Protestationen wegen nicht gezahlter Valuta eines Darlehns, seit dessen 
Eintragung bereits 38 Tage verflossen sind, desgleichen Protestationen wegen 
anderer Einwendungen gegen ein eingerragenes Recht und wegen erfolgter Til- 
gung einer Post, können nur auf Regquisition des Prozeßrichters eingetragen 
werden. 
In Bezug auf den Erlaß dieser Requisition und die weitere Behandlun 
der Angelegenheit gelten die Grundsätze, welche aus den G. 47. und 48. gh 
ergeben. 
S. 51. 
Protestationen zur Beschränkung der Dispositionsbefugniß des Besitzers, 
soweit sie nicht unter die Bestimmungen des F. 43. dieses Gesetzes fallen, wer- 
den bloß auf Requisition des Prozeßrichters oder anderer zu einer solchen Re- 
nisition gesetzlich befugter Behörden eingetragen und gehören in die zweite 
Paupaaubet, 
K. 52. 
Arreste, welche wegen Geldansprüche oder wegen anderer Forderungen auf 
Grundstücke ausgebracht werden, sind nur auf Regquisition des Prozeßrichters 
einzutragen und in der dritten Hauptrubrik zu vermerken. 
(Nr. 3804) S. 53.
	        
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