Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

(Nr. 3809.) Mllerhöchster Erlaß vom 6. Juli 1853., betreffend die » erleihung der fiskali- 
schen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee 
von Mackenrode nach Tettenborn. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Mackenrode nach Tettenborn im Kreise Nordhausen 
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die 
u der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
enr Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Jch den Gemeinden Mackenrode und Tettenborn 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das 
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zushlichen Vorschriften, in der Art bewilligen, daß 
für diese Straße und für die Chaussee von Nirey über Tettenborn nach Neu- 
hof ein gemeinschaftliches Chausseegeld nach Ihrer näheren Bestimmung erho- 
ben werde. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 0. Juli 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und ffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 3809—3810.) (Nr. 3810.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.