Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Kruͤmmungen des Deiches abzuschneiden. An der Ecke bei der Lichtenburger 
Nachtweide wird der alte Prettiner Deich aufgegeben und von hier ab ein 
neuer Deich geschuͤttet, welcher sich auf der Hoͤhe des Abhanges an den neuen 
Wiesen vor dem Prettiner Faͤhrhause vorbei uͤber den Kaͤlberberg, die Kaͤlber- 
wiesen, die Hinterfähre und den Prettiner Heeger bis zum Wiekendamm hin- 
ieht, an den er sich da, wo derselbe durch die Wieke gehr, anschließt. Der 
Wieiendamm wird bis zu seinem untern Ende, am Hundeheeger, als Haupt- 
deich hergestellt und dazu da, wo er der Elbe zu nahe liegt, angemessen zu- 
rückgelegt. Hierauf ist als Fortsetzung dieses Deiches ein neuer Deich, in der 
Nähe des Weidenheegers vor dem Preriner Hundeheeger, zu schütten und in 
einem Bogen nach der Grenze zwischen Prettin und Wörblitz zu führen. Auf 
dieser und später auf der Grenze zwischen Prettin und der Mrt Lakuth soll 
er bis zum alten Prettiner Elbdeich fortlaufen und hier sich an denselben wie- 
der anschließen. Zugleich wird zum Schutz der großen Ackerflächen in den 
Marken Horn, Jubin und Lakuth vom Hauptdeiche aus dreißig Ruthen unterhalb 
des Punkkes, wo die Grenzen zwischen Prettin, Wörblitz und der Mark Lakuth 
zusammenstoßen, ein Flücgeddeich in nördlicher Richtung über die Mark Lakuth 
bis zur Grenze zwischen dieser und der Mark Horn geschüttet und soll es gestat- 
tet sein, je nach den Wünschen und Bedürfnissen der Interessenten, später die- 
sen Flügeldeich bis zum Axiener Mehlstückendeich zu verlängern. Von da ab, 
wo auf der Grenze zwischen Prettin und der Mark Lakuth der neue Haupt- 
deich sich an den alten anschließt, wird letzterer zum Dauptdeich vervollständigr, 
an dem Ariener Mehlstückenfelde, wo er bis hart an das Elbufer tritt, zurück- 
geleg#, und da er jetzt als Flügeldeich an der Mark Saaser auslaͤuft, über 
dieselbe bis zum Priesitzer Flügeldeich fortgeführt, auch dieser Deich bis zum 
Vorwerk Maucken in einem angemessenen Bogen zurückgelegt, zur Beseitigung 
der Deichenge dem Priesitzer Flügeldeich auf dem linken Elbufer gegenüber. 
Die Mauckener Deiche werden mit Abschneidung zu starker kurzer Krüm- 
mungen bis zur Ueberfahrt an der Fährlache beibehalten. Von hier ab ist ein 
neuer Deich über die hohen Rüstern in der Richtung des ehemaligen Fähr- 
lachendammes bis zu dem Deichpolder um die Kleindröbener Breite zu schüt- 
ten. Sollte sich spaäter die Nothwendigkeit der Verlängerung dieses Flügel- 
deiches herausstellen, so ist solcher von der Kleindröbener Breite ab nach der 
Grenze zwischen den Ponitz= und Kleindröbener Wiesen und auf dieser Grenze 
entlang hinter dem hohen Teichgraben auf dem östlichen Uferrande desselben, 
dann durch den Teichgraben über die Triftwiesen fort bis zum unceren Ende 
des hier an der Elbe liegenden Fährdeichs, wo er auf der hier befindlichen 
Buhne abläuft, fortzusetzen. 
Der von der Annaburger Heide herabkommende Elbdeich endet sonach 
bei Kleindröben oder Clöôden als Flügeldeich, weil hier eine wasserfreie Anhöhe 
dem Strome sehr nahe tritt, an derselben sich aber der Clödener Riß hinzieht, 
der unten zur Zeit noch unverschlossen bleiben muß. 
Der Hauptdeich beginnt dann wieder am Domainengehöft Clöden und 
wird in der jetzigen Richtung am Probsteifelde und auf den Puderwiesen bis 
(Nr. 3811.) 83 zum
	        
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