Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(r. 3820.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den dritten Nachtrag zu dem Statute der 
Wilhelmebahn-Gesellschaft. Vom 9. August 1853. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in der Generalversammlung vom 
10. Juni 1853. beschlossen hat, den anliegenden dritten Nachtrag zu dem von 
Uns unterm 10. Mai 1844. bestärigten Statute zu errichten, und nach Maaß- 
gabe dieses Statutnachtrags ihr Unternehmen auf die Anlage und Benutzung 
einer Zweigbahn von Nendza über Rybnick und Nicolai nach Idahüte im An- 
schlusse an die von Kattowitz dorthin führende Zweigbahn der Oberschlesischen 
Eisenbahn, sowie einer Zweigbahn von Ratibor nach Leobschütz auszudehnen, 
wollen Wir zu der Anlegung dieser Zweigbahnen hierdurch Unsere landesherr- 
liche Genehmigung ertheilen und, unter Vestängung des vorerwähnten Nach- 
trags zu dem Statute der Gesellschaft, insbesondere auch genehmigen, daß zur 
theilweisen Herstellung der neuen Anlage weitere 12,000 Stück auf den Inha- 
ber lautende Stammaktien zu je Einhundert Thalern, nach naherem Inhalt 
des obigen Statutnachtrages ausgegeben werden. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestatigten Statutnachtrage durch 
die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. « 
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Putbus, den 9. August 1853. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Drit-
	        
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