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(r. 3820.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den dritten Nachtrag zu dem Statute der
Wilhelmebahn-Gesellschaft. Vom 9. August 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in der Generalversammlung vom
10. Juni 1853. beschlossen hat, den anliegenden dritten Nachtrag zu dem von
Uns unterm 10. Mai 1844. bestärigten Statute zu errichten, und nach Maaß-
gabe dieses Statutnachtrags ihr Unternehmen auf die Anlage und Benutzung
einer Zweigbahn von Nendza über Rybnick und Nicolai nach Idahüte im An-
schlusse an die von Kattowitz dorthin führende Zweigbahn der Oberschlesischen
Eisenbahn, sowie einer Zweigbahn von Ratibor nach Leobschütz auszudehnen,
wollen Wir zu der Anlegung dieser Zweigbahnen hierdurch Unsere landesherr-
liche Genehmigung ertheilen und, unter Vestängung des vorerwähnten Nach-
trags zu dem Statute der Gesellschaft, insbesondere auch genehmigen, daß zur
theilweisen Herstellung der neuen Anlage weitere 12,000 Stück auf den Inha-
ber lautende Stammaktien zu je Einhundert Thalern, nach naherem Inhalt
des obigen Statutnachtrages ausgegeben werden.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem bestatigten Statutnachtrage durch
die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. «
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Putbus, den 9. August 1853.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Drit-