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selben, sowie die Rechte und Pflichten ihrer Inhaber die Bestimmungen des
Gesellschaftsstatuts vom 10. Mai 1844., jedoch mit den in dem folgenden
Paragraphen genannten Modifikationen, ihre volle Anwendung.
S. 5.
Die auf die neuen Aktien geleisteten Einzahlungen werden bis zum Ab-
laufe des Jahres, in welchem die Zweigbahnen vollständig in Betrieb gesetzt
werden, mit jährlich vier Prozent verzinset und die Zinsen aus dem Baufonds
entnommen, soweit sie nicht durch den bis zu jenem Zeitpunkt aus dem Be-
triebe aufkommenden Ertrag gedeckt werden.
Von dem auf diese vollständige Betriebs-Eröffnung folgenden 1. Januar
ab werden die Erträge der Hauptbahn mit denen der Zweigbahnen vereinigt
und aus dem Gesammtertrage die entfallenden Dividenden auf die Stamm-
aktien beider Kategorien gleichmäßig vertheilt.
Erst von diesem Zeitpunkte an erlangen die Inhaber der neuen Aktien
das Stimmrecht in den Generalversammlungen (G. 28. der Statuten) und die
Fähigkeit, zu Vertretern der Gesellschaft um Direktorium und im Ausschusse
gewählt zu werden.
S. 6.
Die Ausgabe der 12,000 Stück Stammaktien erfolgt in der Art, daß
den Inhabern der alteren Stammaktien das Recht der Zeichnung resp. Ueber-
nahme eines gleichen Betrages zum Nennwerthe offen gelassen wird, so zwar,
daß auf je eine alte Aktie dem Besitzer eine neue zufallt. Die in einem noch
vt bestimmenden und zu veröffentlichenden Termine zur Geltendmachung dieses
echts nicht prdsentirten alteren Aktien werden in dieser Beziehung als praͤ-
kludirt erachtet und die so nicht gezeichneten neuen Aktien an der Börfe verkauft.
S. 7.
Bis zur Ausfertigung der Aktien werden Quittungsbogen — welche aber
auf bestimmte Personen lauten müssen — über jeden Aktienbetrag von Einhundert
Thalern ausgegeben, auf denen über die Einzahlung quittirt wird.
Von diesen Quittungsbogen und den darauf zu leistenden Einzahlungen
gelten die Bestimmungen des F. 11. Nr. 3. des Gesetzes vom 9. Pooem er
1843. und die 9H. 13. bis 20., 23. und 40. des Statuts vom . 1844.
10. M#
g. 8.
Nach vollstaͤndiger Einzahlung und nach Eintritt des Termines zum Be-
zug der Dividenden, werden gegen die Quittungsbogen Aktien nach dem an-
- liegenden Schema ausgegeben, zugleich die dlteren Aktien eingezogen und neue
nach gleichem Schema dafür ausßetauscht, wonächst die alten 66
sirt werden.
Die Aktien werden in fort
aufenden Nummern von 1 bis 24,000 aus-
ge-