Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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.gefertigt, und damit Dividendenscheine nach beigeügtem Schema auf zehn Jahre, 
v“ alons für den Bezug weiterer Dividendenscheine ausgereicht. 
g. 8. 
Die Bedingungen, unter denen die Kreirung, Emission, Verzinsung und 
Amortisation der 2,100,000 Rthlr. Priorikäts-Obligationen erfolgt, wird durch 
ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt. 
S. 10. 
Die Gesellschaft hat gleich beim Beginne des neuen Eisenbahnbaues 
einen oberen Administrativbeamten oder Spezialdirektor anzusselen, dessen Wahl, 
Geschäftsinstruktion und Besoldung, ebenso wie die Wahl, Geschäftsinstruktion 
und Besoldung des mit Leitung des Fahrdienstes beauftragten Oberingenieurs 
dem Ministerium für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten zur Bestätigung 
vorzulegen ist. 
Der. die Rechte und Pflichten des Gesellschaftsdirektoriums bezeichnende 
F. 40. des Gesellschaftsstatuts vom #1844. wird hierdurch resp. ergänzt 
und abgeändert. 
  
K. 11. 
Endlich verpflichtet sich die Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft auch, das 
durch die Emission der neu zu kreirenden Stammaktien und Prioritäts-Obliga- 
tionen aufkommende Kapital nur nach einem von dem Ministerium für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzustellenden Plane zu verwenden. 
Ratibor, den 2. Juli 1853. 
(Nr. 3826.) Schema
	        
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