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.gefertigt, und damit Dividendenscheine nach beigeügtem Schema auf zehn Jahre,
v“ alons für den Bezug weiterer Dividendenscheine ausgereicht.
g. 8.
Die Bedingungen, unter denen die Kreirung, Emission, Verzinsung und
Amortisation der 2,100,000 Rthlr. Priorikäts-Obligationen erfolgt, wird durch
ein besonderes Allerhöchstes Privilegium festgesetzt.
S. 10.
Die Gesellschaft hat gleich beim Beginne des neuen Eisenbahnbaues
einen oberen Administrativbeamten oder Spezialdirektor anzusselen, dessen Wahl,
Geschäftsinstruktion und Besoldung, ebenso wie die Wahl, Geschäftsinstruktion
und Besoldung des mit Leitung des Fahrdienstes beauftragten Oberingenieurs
dem Ministerium für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten zur Bestätigung
vorzulegen ist.
Der. die Rechte und Pflichten des Gesellschaftsdirektoriums bezeichnende
F. 40. des Gesellschaftsstatuts vom #1844. wird hierdurch resp. ergänzt
und abgeändert.
K. 11.
Endlich verpflichtet sich die Wilhelms-Eisenbahn-Gesellschaft auch, das
durch die Emission der neu zu kreirenden Stammaktien und Prioritäts-Obliga-
tionen aufkommende Kapital nur nach einem von dem Ministerium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzustellenden Plane zu verwenden.
Ratibor, den 2. Juli 1853.
(Nr. 3826.) Schema