Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3827.) Privilegium wegen Ausgabe von 2,100, 000 Rthlr. auf den Inhaber lantender 
Prioritäts-Obligationen der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. Vom 9. August 
1853. 
Wi# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
Nachdem von Seiten der unterm 10. Mai 1844. von Uns bestätigten 
Wilhelmsbahn-Gesellschaft auf Grund der in der Generalversammlung vom 
10. Juni 1853. gefaßten Beschlüsse darauf angetragen worden, zur Erbauung 
einer Zweigbahn in der Richtung von Ratibor über Rybnick nach Kotulla bei 
Nicolai in die dasigen Steinkohlenreviere, und einer zweiten von Ratibor nach 
Leobschütz, sowie zur Ausrüstung derselben mit den erforderlichen Betriebsmitteln, 
die Aufnahme eines Darlehns von 
„zwei Millionen Einhundert tausend Thalern“ 
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener 
Päoarthäts= Obligationen zu gestatten; so wollen Wir in Berücksichtigung der 
Gemeinnützigkeit des W und in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. 
Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligatio= 
nen unter nachstehenden Bedingungen genehmigen: 
K. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden in Apoints zu 100 Rehlr. nach 
dem Sub A. beigefügten Schema auf weißem Papier mit blauem Druck in fort- 
2 Nummern von 1 bis 21,000 stempelfrei ausgefertigt. 
Jeder Obligation werden Zinskupons auf zehn Jahre und ein Talon zur 
Erhebung fernerer Kupons nach den anliegenden Schemas B. und C. auf wei- 
sbhem Papier mit blauem Druck beigegeben. Diese Kupons, sowie der Talon, wer- 
den alle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Prio- 
„ ritats -Obligationen sowohl, als die Kupons und Talons werden durch je ein 
Mitglied des Direktoriums und des Ausschusses, sowie durch den Hauptrendan- 
ten der Gesellschaft unterzeichnet. 
Auf der Rückseike der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
S. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden jährlich mit vier Prozent verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnumerando, in der Zeit vom 
2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres, aus der Gesell- 
schaftskasse zu Ratibor gezahlt. ’ 
Zinsen von Prioritaͤts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah- 
Jahrgang 1853. (Nr. 3827.) 93 ren,
	        
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