Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 707 — 
Formular. 
Obligation 
der 
Meliorations-Sozietät der Bocker Heide, 
Litt. *Q. über Thaler. 
Die Meliorations-Sozietät der Bocker Heide verschuldet dem Inhaber 
dieser Schuldverschreibung die Summe voo. Thalern, deren Empfang 
der unterzeichnete Vorstand der Sozietät bescheinigt. Derselbe verpflichtet sich 
hierdurch, die obige Schuldsumme, welche einen Theil des zur vorgedachten 
Melioration bestimmten, durch das Allerhöchste Privilegium vr .. 
(Gesetz-Sammlung S. ) genehmigten Gesammt-Darlehns von 50,000 
Thalern bildet und von Seiten des Glaubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe 
des umstehend abgedruckten Anleihe= und Amortisationsplanes l seiner Zeit zu 
tilgen, inzwischen aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungs-Ter- 
mine mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen. 
Delbrück, den . ten 18. 
Der Vorstand 
der Meliorations-Sozietät der Bocker Heide. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register 1½ 
Mit dieser Obligation sind acht Zinskupons 
—W 1. bis 8. ausgegeben. 
(Nr. 3832.) For-
	        
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