Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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(Nr. 3834.) Konzessions= und Bestatigungs-Urkunde für die Cöln-Erefelder Eisenbahngesell- 
schaft. Vom 22. August 1853. 
Wa Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 1c. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach 
Crefeld, nebst einer von dieser Bahn zwischen Crefeld und Neuß abgehenden 
Zweigbahn zum Anschluß an die Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zwischen Neuß 
und Obercassel, unter dem Namen „Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft“ eine 
Aktiengesellschaft gebildet hat und das vorlaufig zu 1,100,000 Rthlr. angenom- 
mene Beukavttal durch Aktienzeichnungen gesichert ist, wollen Wir zum Bau 
und Betrieb einer solchen Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigung er- 
theilen und die Uns vorgelegten, am 11. Mai 1853. notariell vollzogenen Sta- 
tuten hierdurch bestatigen, auch der vorgedachten Eisenbahngesellschaft das Recht 
zur Erxpropriation der zur Anlage der Eisenbahn erforderlichen Grundstücke 
nach Magabe des Gesetzes vom 3. November 1838. ertheilen. Zugleich ge- 
nehmigen Wir, daß der Bau und Betrieb der Cöln-Crefelder Eisenbahn nach 
Maaßgabe der zwischen dem Eisenbahn-Kommissariate zu Cöln und dem provi- 
sorischen Cöln-Crefelder Eisenbahn -Komité durch Punktation vom 11. Mai 
1853. vereinbarten Bedingungen vom Staate übernommen werde. 
Diese Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist mit den Statuten 
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenmmig zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Hoöchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Putbus, den 22. August 1853. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simone. 
Sta-
	        
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