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(Nr. 3838.) Konzessions= und Bestatigungs-Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahngesell-
schaft, betreffend die Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau der
Breslau-Posen-Glogauer Eisenbahn. Vom 20. August 1853.
W. Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2rc. 1c.
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm-
lung vom 26. Juli 1853. die Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau
einer Eisenbahn von Breslau über Lissa nach Posen nebst einer Flügelbahn
von Lissa nach Glogau beschlossen hat, wollen Wir den zwischen dem Eisen-
bahnkommissariate in Breslau und dem Direktorium der Oberschlesischen Eisen-
bahngesellschaft nach Maaßgabe jenes Beschlusses errichteten anliegenden Ver-
trag vom 28. Juli 1853., mit Vorbehalt der Zustimmung der Kammern zu
der darin übernommenen bedingten Zinsgarantie, hierdurch bestatigen, auch dem-
gemäß der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, umer Bestätigun des gleich-
falls anliegenden Achten Nachtrags zu dem von Uns unterm 2. August 1841.
bestätigten Statute, zu der Anlage einer Eisenbahn von Breslau über Lissa
nach Posen zum Anschluß an die Stargard-Posener Eisenbahn, nebst einer
Flügelbahn von Lissa nach Glogau zum Anschluß an die Niederschlesische Zweig-
bahn, die landesherrliche Konzession hiermit ertheilen und genehmigen, daß mit
der Ausführung des Baues unverzüglich vorgegangen werde.
Die gegenwärtige Urkunde nebst dem bestatigten Vertrage und Statut-
nachtrage ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu Hinzen
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No-
vember 1838., namentlich diejenigen über die Expropriation, sowie die Verord-
nung vom 21. Dezember 1846., die bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftig-
sen Handarbeiter betreffend, sollen auf die neue Anlage sofort Anwendung
finden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koöniglichen Insiegel.
Gegeben Putbus, den 20. August 1853.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. v. Raumer.
v. Bodelschwingh. v. Bonin. Für den Minister des Innern:
v. Manteuffel.
Ver-