Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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K. 2. 
Die Prioritts-Obligationen werden mit 33 Prozent jährlich verzinset, 
und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober jeden 
Jahres in Breslau und in Berlin berichtigt. Zinsen von Prioritäts-Obliga- 
tionen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von dem in dem betreffenden 
Kupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil 
der Gesellschaft. 
* 
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver- 
schriebenen Kapitalsbeträge und der dafür nach F. 2. zahlenden Zinsen, 
Gläubiger der Ocberschlesischen Eisenbahngesellschaft. ie haben in dieser 
Eigenschaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor allen Stammaktien und Prio- 
ritckts-Obligationen nebst deren Zinsen und Dividenden in Ansehung der Breslau- 
Posen-Glogauer Eisenbahn und deren Betriebesmittel. 
Insoweit nicht der Staat vermöge der von ihm geleisteten Garantie für 
diese Zinsen aufkommen muß, haben sie auch vor allen Stammaktien der 
Oberschlesischen Eisenbahn nebst deren Zinsen und Dividenden, in Ansehung 
alles übrigen Gesellschaftsvermögens das Vorzugsrecht. Dagegen bleibt in 
Betreff des letzteren den auf Grund des Ersten Nachtrags zum Gesellschafts- 
Statute vom 7. März 1843. (Gesetz-Sammlung pro "5. S. 170.) aus- 
gegebenen 3703 Stück Prioritärtsaktien, den auf Grund des Dritten Nachtrags 
zum Gesellschafts-Statut vom 18. April 1845. mit Allerhöchster Bewilligung 
vom 8. Februar 1846. (Gesetz-Sammlung pro 1846. S. 73.) ausgegebenen 
12,706 Stück Prioritätsaktien, den auf Grund des Sechsten Nachtrags zum 
Gesellschafts-Statut mit Allerhöchstem Privilegium vom 24. März 1851. (Gesetz- 
Sammlung pro 1851. S. 60.) ausgegebenen 10,000 Stück Friorirchs-= So= 
gationen und den auf Grund des Siebenten Nachtrags zum Gesellschafts-Statut 
mit Allerhöchstem Privilegium vom 24. Mai 1853. (Gesetz-Sammlung pro 
1853. S. 245.) auögegebenen 27,000 Stück Prioritäts-Obligationen im Betrage 
von 6,500,000 Rthlr. das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen vor den gegen- 
wärtig neu auszufertigenden 29,000 Stück Priorikärs-Obligationen umn Betrage 
von acht Millionen Thalern ausdrücklich vorbehalten. 
*'2 
Oie Prioritäts-Obligationen unterliegen der in dem obengedachten Ver- 
trage vom 28. Juli 1853. fesigesetzten Amortisation, wozu demgemäß alljährlich 
höchstens : Prozent der über 34 Prozent des Anlagekapicals jährlich auf- 
kommenden reinen Betriebseinnahme der Breslau-Glogau-Posener Bahnstrecke, 
unter Zuschlag der durch die eingelöseten Prioritaäts-Obligationen ersparten 
Zinsen, verwendet wird. 
Die
	        
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