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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 533. —
(Nr. 3850.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen
des Schlawer Kreises im Betrage von 150,000 Rthlrn. Vom 20. August 1853.
Wr# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 1c.
Nachdem von den Kreisständen Schlawer Kreises auf den Kreistagen
vom 6. April, 8. Juni und 25. November 1852. beschlossen worden, die zur
Ausführung des Baues von Chausseen, und zwar
1) von Pollnow nach Carwitz,
2) von Schlawe nach Wusterwitz,
3) von Crangen bis zur Rummelsburger Kreisgrenze bei Börnen,
4) von Rügenwalde bis zur Stolper Kreisgrenze in der Richtung auf
Stolpmünde
erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf
den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber
lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Glaubiger unkündbare Kreis-
Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 150,000 Rthlrn. ausstellen
zu dirfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaubiger, noch der Schuld-
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des K. 2. des Gesetzes vom
417. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen des Schlawer Kreises zum
Betrage von Einzunder funfzig tausend Thalern. welche in folgenden Apoints:
45 Stück à 1000 Rthr. 45,000 Rrhlr.
100= à 5500 50,000
100 à 100 10,000
400 A 5 20,000
1000- à 25„ 25,000
130,060 Fthlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissieuer mit
vier Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmen-
Jehrgang 1853. (Nr. 3850.) 110 den
Ausgegeben zu Berlin den 30. September 1853.